Damasteel-Klinge mit
Mammutelfenbein/Mokume Gane Griff
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Samstag, 10.10.2015 von 10.00 bis 17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Schloss Nickern
Altnickern 36
01239 Dresden
www.schloss-nickern.de
Eintritt: (wird derzeit aktualisiert)
Eintritt: (wird derzeit aktualisiert)
Erwachsene:
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,- €
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Kinder ab 10 bis 16 Jahre in Begleitung Erwachsener:
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Studenten / Rentner / Behinderte mit entspr. Ausweis:
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Kinder unter 16 Jahren ohne Begleitung Erwachsener haben keinen Zutritt!
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Einplatinenmesser mit Mokume Gane, Mammutelfenbein bzw. Wüsteneisenholz |
Parkmöglichkeiten:
Die Parkfläche im an das Schloss angrenzenden Areal ist begrenzt.
Ein größerer Parkplatz befindet sich in ca. 700 Meter Entfernung neben dem Kaufpark Nickern - sehen Sie eine genaue Wegbeschreibung bitte unter dem Reiter "Parkmöglichkeiten".
Anfahrt:
Anfahrt mit dem Auto von außerhalb:
„Anfahrt aus Richtung Leipzig, Erfurt, Nürnberg, Chemnitz, Berlin und Görlitz:
Am AD Dresden-West auf die A17 in Richtung Prag fahren.
Bis zur Abfahrt Dresden-Prohlis auf der A17 bleiben.
Am Ende der Abfahrt Dresden-Prohlis nach rechts Richtung Zentrum abbiegen.
Nach 2,2km nach rechts in die Michaelisstr. abbiegen (noch vor dem Kaufpark Nickern).
Nach 350m rechts auf den Nickerner Weg abbiegen.
Nach 300m Kreisverkehr. Dort die 1. Ausfahrt nehmen und auf die Nickerner Str. fahren.
Nach 500m links auf Am Gerberbach abbiegen.
Nach 190m rechts halten (Straßenname ändert sich zu Altnickern).
Nach 170m scharf links abbiegen (Straßenname bleibt Altnickern).
Nach 120m haben Sie Ihr Ziel erreicht: Schloss Nickern.
Oder Sie geben in Ihr Navigationsgerät einfach Altnickern 36 ein. Es ist möglich, dass Ihr Navigationssystem auch andere Streckenführungen anbietet.
Sollte die A17 gesperrt sein, so nutzen Sie die Abfahrten Neustadt oder Altstadt auf der A4 und halten sich im Stadtgebiet Dresden in Richtung Heidenau/Pirna oder Kaufpark Nickern (B172). Dann an der Mercedes-Benz-Niederlassung nach rechts auf die Fritz-Meinhardt-Straße abbiegen.
Marktordnung der
Verkaufsausstellung „MESSER KLINGE STAHL“ am 10.10.2015
Ø Die Verkaufsausstellung „MESSER KLINGE STAHL“ ist eine Veranstaltung der
Deutschen Messermacher Gilde DMG e. V.
Ø Die Veranstaltung findet am Samstag, den 11.10.2014 von 10.00 bis 17.00 Uhr im
Schloss Nickern, Altnickern 36, 01239 Dresden statt.
Ø Das Mindestalter für Aussteller beträgt 18 Jahre.
Ø Ein Verkaufsstand darf nicht mehr als 2 Ausstellertische umfassen, für Materialhändler 3 Tische.
Ø Am Stand/Tisch des Ausstellers müssen Name und Anschrift des Ausstellers erkenntlich sein.
Ø Mit dem Aufbauen des Verkaufsstandes bzw. Auslegen der Wage darf frühestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn begonnen werden. Der Verkaufsstand ist erst nach Beendigung der Ausstellung, spätestens aber binnen einer Stunde nach Ende der Veranstaltung, zu räumen.
Der Aussteller ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommene Fläche in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu verlassen.
Ø Alle zum Verkauf angebotenen Waren/Gegenstände müssen mit dem Endverbraucherpreis
(inkl. MWST) ausgezeichnet sein.
Ø Das Warenangebot umfasst ausschließlich handgearbeitete Gebrauchs- und Sammlermesser, handgearbeiteten Schmuck, Scrimshaw sowie Materialien, die zur Messerherstellung dienen.
Ø Jeder Aussteller hat sicherzustellen, dass während des gesamten Veranstaltungszeitraumes mindestens eine Person durchgängig am Verkaufsstand anwesend ist und ein Abhandenkommen / Diebstahl der Exponate verhindert. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse ist ausschließlich eine Begleitperson, bei Materialhändlern zwei Begleitpersonen, pro Stand gestattet.
Ø Alle Aussteller und Begleitpersonen haben während der Veranstaltung das Namensschild mit MKS-Logo sichtbar zu tragen.
Ø Kinder im Alter bis zu 16 Jahren haben ausschließlich in Begleitung Erwachsener Zutritt zur Ausstellung.
Ø Es ist verboten,
a) Geschäftsempfehlungen, Bekanntmachungen, Aufrufe, Flugblätter etc. für andere
Veranstaltungen oder andere Gewerbe auf dem gesamten Veranstaltungsgelände,
auch nicht im Außenbereich des Schlosses Nickern, zu verteilen,
b) Fahrräder, Kinderwagen, sperrige oder marktstörende Gegenstände in den Veranstaltungsräumen mitzuführen oder dort zu belassen.
Ø Durch den Veranstalter können Personen vom Veranstaltungsgelände verwiesen und entfernt werden,
a) die die Ruhe und Ordnung stören,
b) die andere Personen an der Benutzung des Marktes hindern oder durch Worte und Tätigkeiten belästigen,
c) die betteln, hausieren oder betrunken sind,
d) in sonstiger Weise gegen die Marktordnung verstoßen.